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Alpenchalet Montafon _ Gruppenunterkunft
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AGB

1. ALLGEMEINES
Die ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN haben Gültigkeit für sämtliche Angebote, Reservierungen und Verträge, die zwischen der „first mountain Hotel GmbH“, Dorfstr. 128 a, AT-6793 Gaschurn, als „VERMIETER“ und dem jeweiligen „MIETER“ abgeschlossen werden.

2. MIETGEGENSTAND
Vermietet werden die vier ALPENCHALETS MONTAFON, Dorfstr. 128 a, 6793 Gaschurn, Österreich, für eine Maximalbelegung von 24 Personen je Haus mit seiner gesamten Einrichtung, dem Garten und der Parkplätze, wie unter www.alpenchalet-montafon.at dargestellt, für die in der Buchungsbestätigung angegebenen Dauer.

3. MIETDAUER / AN – UND ABREISE / ANZAHL DER GÄSTE
3.1. Die Mietdauer ist in der Buchungsbestätigung definiert.
3.2. Die Räumlichkeiten stehen dem Mieter am Anreisetag ab 16:00 Uhr zur Verfügung, am Abreisetag ist das Haus bis spätestens 10:00 Uhr besenrein zu verlassen.
3.3. Bei verspäteter Räumung des Chalets hat der Vermieter gegenüber dem Gast Anspruch auf eine Zusatzzahlung. Diese beträgt
     a) 250,00 Euro bei einer Räumung nach 11.00 Uhr aber vor 13.00 Uhr;
     b) 100 % des vereinbarten Übernachtungspreises/Nacht bei einer Räumung nach 13.00 Uhr.
Darüber hinaus hat der Vermieter Anspruch auf Ersatz aller ihm aufgrund einer verspäteten Räumung und Rückgabe der Mietsache entstehenden weitergehenden Schäden und Schadensersatzforderungen.
3.3. Die maximale Belegung je Haus ist mit 24 Personen beschränkt.

4. MIETE/KAUTION
4.1. Die Höhe der Miete ist in der Buchungsbestätigung / Rechnung ausgewiesen.
4.2. Die Miete beinhaltet die gesetzliche Mehrwertsteuer i.d.H. von 10%. Die Mehrwertsteuer wird immer in der zum Zeitpunkt der Vermietung gesetzlichen Höhe verrechnet.
4.3. Neben der Miete sind in der Buchungsbestätigung die Kosten für Endreinigung, die örtliche festgelegte Kurtaxe und sonstige Gebühren ausgewiesen.
4.4. Mit der Miete sind folgende Betriebskosten abgegolten:  Wasser, Fernsehen, Internet
4.5. Die Stromkosten werden nach Verbrauch abgerechnet. 
4.6. Die für die Dauer des Bestandsverhältnisses zu hinterlegende Kaution beträgt EUR 500,00. Die Kaution wird nach Beendigung des Bestandsverhältnisses rückerstattet, sofern das Haus mängelfrei übergeben wurde und das Inventar vollständig ist. Fehlbestände und Schäden werden von der Kaution in Abzug gebracht. Die Kaution wird innerhalb von 14 Tagen nach Mietende abzüglich der abgerechneten Stromkosten auf das vom Mieter genannte Konto erstattet.

5. VERTRAGSABSCHLUSS/ZAHLUNGSWEISE
5.1. Nach Erhalt der schriftlichen Buchungsbestätigung hat der Mieter innerhalb von 14 Tagen einlangend auf das Konto des Vermieters eine Anzahlung in der Höhe von 30% der Gesamtsumme zu überweisen. Der Restbetrag der Gesamtsumme muss bis spätestens 30 Tage vor Beginn des Aufenthaltes einlangend am Konto des Vermieters eingegangen sein. Werden die Zahlungsfristen nicht eingehalten, so kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten.
5.2. Bei Buchungen innerhalb von vier Wochen vor Aufenthaltsbeginn ist der Gesamtbetrag unmittelbar (jedoch längstens sieben Tage) nach Erhalt der Buchungsbestätigung einzuzahlen.
5.3. Nebenkosten für Wasser, PKW-Stellplatz, Abfall werden nicht erhoben. Die Stromkosten werden nach Verbrauch abgerechnet.

6. SORGFALTSPFLICHTEN
6.1. Der Mieter verpflichtet sich, die gemieteten Sachen (Chalet, Inventar und Außenanlagen) mit größtmöglicher Sorgfalt zu behandeln. Alle während der Mietzeit eintretenden Schäden sind dem Vermieter unverzüglich zu melden. Durch den Mieter oder seine Mitreisenden und Gäste verursachte Schäden sind vom Mieter zu erstatten.
Bereits bei der Ankunft festgestellte Mängel und Schäden müssen sofort bei der Hausverwaltung gemeldet werden, ansonsten haftet der Mieter für diese Schäden. Zur Beseitigung von Schäden oder Mängeln während des Aufenthaltes ist dem Vermieter eine angemessene Frist einzuräumen.
Reklamationen die erst am Ende des Aufenthalts bzw. nach Verlassen des Chalets bei dem Vermieter eingehen, sind vom Schadensersatz ausgeschlossen.
6.2. Am Abreisetag sind vom Mieter persönliche Gegenstände zu entfernen, der Hausmüll ist in die vorgesehenen Behälter zu entsorgen, Geschirr ist sauber und abgewaschen in den Küchenschränken zu lagern.
6.3. Ist während der Mietdauer keine Person im Chalet anwesend, sind sämtliche Haus- und Balkontüren abzusperren und alle Fenster zu schließen. Entstehen durch Nichteinhaltung dieser Bestimmung Schäden (inkl. Diebstahl) haftet der Mieter für diese Schäden.                                                                                                                                                            

 

7. HAUSORDNUNG
7.1. Die Hausordnung ist Bestandteil des Mietvertrages. Der Mieter ist verpflichtet, sich an die Hausordnung zu halten. Die Hausordnung ist im Mietobjekt ausgehängt und auf der Homepage veröffentlicht. Sie ist auch Mitreisenden und Gästen zur Kenntnis zu bringen und von ihnen einzuhalten.
7.2. Wir stellen eine kostenfreie Internetverbindung über WLAN zur Verfügung. Wir übernehmen keine Garantie für die ständige Verfügbarkeit, Kompatibilität und Sicherheit. Sie müssen daher selbst für ausreichenden Schutz Ihrer Endgeräte sorgen. Der Internetzugang ist zu Ferienzwecke gedacht, also für den geschäftlichen Gebrauch u.U. nicht geeignet. Die Nutzung des Internets durch die Mieter darf nur unter Einhaltung der geltenden Rechte erfolgen. Im Falle eines schuldhaften Verstoßes gegen Ihre Pflichten stellen Sie uns von jeglichen Ansprüchen Dritter hieraus frei.
7.3. Wir stellen Ihnen Garten- und Terrassenmöbel zur Verfügung. Dies bedeutet allerdings nicht, dass für jede Person im Haus ein Gartenstuhl- bzw. liege zur Verfügung steht. Auflagen für Sonnenliegen werden aus hygienischen Gründen nicht zur Verfügung gestellt.
7.4. Unsere Chalets sind Nichtraucherhäuser, das Rauchen und auch der Genuss von E-Zigaretten sind im Haus nicht gestattet. Sollte dennoch im Haus geraucht werden, muss eine geeignete Reinigung erfolgen, um das Chalet weiter vermieten zu können. Die Kosten für diese Reinigung werden von der Kaution in Abzug gebracht. Sollten nachfolgende Mietverhältnisse aufgrund des Rauchens im Hause von Mietern aufgekündigt werden, müssen die anfallenden Aufwandsentschädigungen vom Verursacher getragen werden.

8. UMBUCHUNG/RÜCKTRITT/EINTRITTSRECHTE
8.1. Sie können jederzeit vom Mietvertrag zurücktreten. Der Eindeutigkeit halber empfehlen wir die Schriftform, kann aber auch formfrei mündlich oder telefonisch erfolgen. 
Für den Fall des Rücktritts gelten folgende pauschalierte Aufwandsentschädigungen
(es zählt jeweils das Empfangsdatum Ihrer Rücktrittsnachricht):

  • bis 65 Tage vor dem Ankunftstag – 25% des vereinbarten Mietpreises

  • von 64 bis 35 Tage vor dem Ankunftstag – 50% des vereinbarten Mietpreises

  • von 34 bis 15 Tage vor dem Ankunftstag – 80% des vereinbarten Mietpreises

  • von 14 bis 8 Tage vor dem Ankunftstag – 90% des vereinbarten Mietpreises

  • von 7 Tage bis 2 Tage vor dem Ankunftstag – 95% des vereinbarten Mietpreises

  • 1 Tag vor dem Anreisetag oder Nichtanreise - 100% des vereinbarten Mietpreises

Bereits eingezahlte Beträge werden verrechnet. Dem Mieter steht es zu nachzuweisen, dass ein Schaden nicht entstanden ist oder wesentlich geringer ist, als die Aufwandspauschale. 
8.2. Bis vor Mietbeginn kann der Mieter verlangen, dass eine Ersatzperson für ihn in seine Rechte und Pflichten eintritt. Die Benachrichtigung kann durch den Mieter mündlich, per Mail oder schriftlich erfolgen. Wir empfehlen der Eindeutigkeit halber die Schriftform. Der Vermieter kann dem Eintritt der Ersatzperson in den Mietvertrag widersprechen, wenn diese den besonderen Erfordernissen an einen Mietvertrag nicht genügt oder der Unterzeichnung des Mietvertrages gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.  Wird auf Wunsch des Mieters eine Ersatzperson benannt und wird diese vom Vermieter akzeptiert, wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50 Euro in Rechnung gestellt.
8.3. Der Vermieter kann den Mietvertrag ohne Einhaltung einer Frist auflösen, wenn der Mieter, seine Mitreisenden oder Gäste durch ihr Verhalten andere gefährden oder sich sonst grob vertragswidrig verhalten oder in einer Art, die es dem Vermieter unzumutbar macht, den Vertrag weiter aufrecht zu erhalten. In diesem Fall behält der Vermieter den Anspruch auf das gesamte Mietentgelt und muss sich lediglich den Wert etwaiger ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer eventuellen anderweitigen Verwendung des Mietobjektes im vereinbarten Zeitraum erlangt werden.

9. HAFTUNG / VERJÄHRUNG
9.1. Für eine Beeinflussung des Mietobjektes durch höhere Gewalt, durch landesübliche Strom- und Wasserausfälle und Unwetter wird nicht gehaftet. Ebenso wird nicht gehaftet bei Eintritt unvorhersehbarer oder unvermeidbarer Umstände wie z.B. behördlicher Anordnung, plötzlicher Baustelle oder für Störungen durch naturbedingte und örtliche Begebenheiten. Der Vermieter ist aber gern bei der Behebung der Probleme (soweit dies möglich ist) behilflich. Die Haftung des Vermieters für Sachschäden ist auf die Höhe des Mietentgeltes beschränkt, soweit ein Schaden vom Vermieter weder vorsätzlich, noch grob fahrlässig herbeigeführt worden ist. Für den Fall, dass der Vermieter dem Mieter Fremdleistungen Dritter vermittelt, die der Mieter dann in Anspruch nimmt, wird klargestellt, dass dadurch keinerlei Vertragsverhältnis zwischen dem Mieter und Vermieter begründet wird. Die An- und Abreise des Mieters erfolgt in eigener Verantwortung und Haftung. Der Vermieter haftet nicht für persönliche Gegenstände bei Diebstahl oder Feuer. Für mutwillige Zerstörungen bzw. Schäden haftet der Mieter in vollem Umfang.
9.2. Der Vermieter übernimmt keinerlei Haftung für den Verlust von Wertsachen des Mieters.
9.3. Der Mieter haftet für sämtliche Schäden, die während seines Aufenthaltes durch ihn, einen Mitreisenden oder einen seiner Gäste entstehen. Des Weiteren haftet der Mieter für die Einhaltung sämtlicher Vertragsbedingungen durch seine Mitreisenden bzw. Gäste.
9.4. Ansprüche des Mieters verjähren in sechs Monaten, es sei denn der Vermieter haftet wegen Vorsatzes. Ansprüche des Vermieters verjähren in der jeweiligen gesetzlichen Frist.                                                                                                           

10. TIERHALTUNG
10.1. Maximal 2 Hunde können nur nach vorheriger schriftlicher Zusage mitgenommen werden! Dabei ist darauf zu achten, dass Hunde auf dem Grundstück nur mit Leine geführt werden dürfen. Hundekot ist vom Grundstück umgehend komplett zu entfernen. Das Benutzen von Sofas, Sesseln, Stühlen und Betten für Tiere jeglicher Art ist nicht gestattet. Darunter fallen auch zum Inventar gehörende Wolldecken und Kissen. Es wird eine zusätzliche Reinigungspauschale von mind. 50 Euro bei Nichteinhalten erhoben und nachgefordert. Der Mieter haftet für alle durch die Tierhaltung entstehenden Schäden. Wir empfehlen den Abschluss einer Tierhaftpflichtversicherung.
10.2. Es wird eine Gebühr für jeden mitgebrachten Hund berechnet und auf der Rechnung ausgewiesen. Werden Hunde ohne vorherige Zustimmung des Vermieters untergebracht, wird eine Reinigungspauschale in Höhe von 150,00 Euro in Rechnung gestellt.

11. DATENSCHUTZ
11.1. Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages notwendige Daten über seine Person gespeichert, geändert und / oder gelöscht werden. Alle persönlichen Daten werden absolut vertraulich behandelt.

12. SONSTIGES
12.1. Der Mieter verfügt über eine aufrechte Haftpflichtversicherung.
12.2. Bei dringenden notwendigen Instandhaltungsarbeiten ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter oder einem von ihm beauftragten Dritten Zutritt zum Mietgegenstand zu gewähren.
12.3. Mehrere Mieter haften hinsichtlich aller Verpflichtungen zur ungeteilten Hand. Jeder Mieter kann vom Vermieter hinsichtlich aller Verpflichtungen auch alleine (bis zur vollen Höhe der Forderung) in Anspruch genommen werden.
12.4. Für allfällige Streitigkeiten ist ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden. Der Gerichtsstand ist Tirol, Österreich, sofern nicht zwingende gesetzliche Vorschriften dem entgegenstehen.

Gaschurn, im Mai 2019                                                                          
          

 first mountain Hotel GmbH

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