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Alpenchalet Montafon _ Gruppenunterkunft
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HAUSORDNUNG

Alpenchalet Montafon der first mountain Hotel GmbH
Dorfstraße 128a - 6793 Gaschurn
Verwalterin: Melanie Spurgarth - Notfallhotline: 0049 30 – 20215840
(Bestandteil des Mietvertrages)

Liebe Feriengäste!
Herzlich willkommen im Alpenchalet Montafon. Damit alle Gäste ein perfektes Chalet vorfinden, ersuchen wir Sie, die folgende Hausordnung einzuhalten.

1. ALLGEMEIN
Sollten Sie etwas an der Einrichtung oder Ausstattung vermissen oder Sie einfach nur Hilfe benötigen, wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an uns. Sämtliche Dinge, die sich in den Chalets befinden oder dazugehören, dürfen von den Gästen benutzt werden. Bitte gehen Sie mit der gesamten Einrichtung, Ausstattung und dem Inventar sorgsam um und behandeln Sie das Mietobjekt pfleglich. Tragen Sie bitte Sorge dafür, dass auch Ihre Mitreisenden die Mietbedingungen und die Hausordnung einhalten.

2. ANREISE
Sie können das Alpenchalet ab 16:00 Uhr am Anreisetag beziehen. Zum Check-In benötigen wir zwingend zur Anmeldung beim Tourismusbüro die erforderlichen Daten aller lt. Mietvertrag anreisenden Gäste. Bei Übergabe des Chalets wird, sofern nicht anders vereinbart, eine Kaution in „Bar“ in Höhe von 500 € fällig.

3. ÜBERNAHME / RÜCKGABE Sollten Sie bei Ankunft an der Einrichtung oder Ausstattung etwas vermissen oder Sie nur einfach Hilfe benötigen, wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an die Verwalterin. Bereits bei Ankunft festgestellte Mängel oder Schäden melden Sie uns bitte umgehend. Für später gemeldete Schäden haftet der Mieter. Bei Abreise ist das Chalet besenrein und in ordnungsgemäßen Zustand zu übergeben. Bitte entsorgen Sie dazu den Müll, entfernen alle mitgebrachten Lebensmittel und stellen das Geschirr sauber in die Schränke.
Die Rückgabe des Chalets hat vereinbarungsgemäß bis 10 Uhr zur erfolgen. Eine verspätete Rückgabe des Chalets wird lt. AGB‘s nachberechnet. Eventuelle Schadensersatzforderungen nachfolgender Mieter gehen zu Ihren Lasten.

4. SORGFALTSPFLICHTEN
Wir bitten unsere Gäste, das Mietobjekt pfleglich zu behandeln. Fenster und Türen sind beim Verlassen des Hauses zu schließen um mögliche Schäden durch Unwetter oder Einbruch zu vermeiden.

5. KÜCHE
Die Küchen der Chalets sind sehr hochwertig ausgestattet. Bitte machen Sie sich mit der Handhabung der Geräte vertraut. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Hotelleitung des first mountain Hotels. Stellen Sie bitte Geschirr, Töpfe und Besteck nur in sauberem und trockenem Zustand in die Schränke. Stellen Sie heiße Töpfe und andere heiße Gegenstände bitte niemals ohne Untersetzer auf die Tische oder die Arbeitsplatte. Benutzen Sie zum Schneiden immer ein Schneidebrett als Unterlage. Zur Rückgabe des Chalets hinterlassen Sie bitte den Innenraum von Backofen und Kühlschrank in sauberem Zustand und entfernen alle mitgebrachten Lebensmittel.

 

6. BESCHÄDIGUNGEN
Sollte sich eine Beschädigung zutragen, ersuchen wir Sie, den Schaden unter unseren Kontaktdaten zu melden. Der Mieter haftet für Beschädigungen generell in der Höhe der Wiederbeschaffungskosten.


7. REINIGUNG
Wir ersuchen Sie Schmutz, Nässe am Boden oder Flüssigkeiten auf den Möbel- und Arbeitsflächen sofort zu beseitigen, um dauerhafte Schäden zu vermeiden. Entsprechende Reinigungsgeräte und Materialien finden Sie vor Ort. Zur Vermeidung von Schimmelbildung bitten wir Sie, die Räume ausreichend zu lüften, mindestens 1x Stoßlüftung am Tag für 5-10 min, insbesondere nach dem Duschen. Vermeiden Sie einen hohen Luftfeuchtigkeitsanteil im Haus. Zum Check-Out ist das Chalet besenrein zu übergeben. Dazu sind am Abreisetag vom Mieter alle persönlichen Gegenstände zu entfernen, der Hausmüll in die vorgesehenen Behälter zu entsorgen, Geschirr abgewaschen, sauber und trocken in den Küchenschränken zu lagern, alle Lebensmittel zu entfernen und Kühlschrank und Bachkofen zu reinigen. Sollte die Rückgabe nicht Besenrein erfolgen und der Müll entsorgt worden sein, berechnen wir für die zusätzliche Reinigung 50,00 Euro und für die Entsorgung des Abfalls, zurückgelassener Lebensmittel und Flaschen 15,00 Euro.

8. WINTERDIENST / SCHNEERÄUMUNG
Der Winterdienst auf der Zufahrtsstraße wird grundsätzlich durch die Gemeinde erledigt. Schneeketten sind
zur eigenen Sicherheit im Winter trotzdem empfehlenswert. Die Parkplätze zwischen den Chalets sowie die
Zugangsbereiche der Häuser können nicht vom Schneeräumfahrzeug befahren werden und müssen vom
Mieter zwingend selbstständig und auf eigene Gefahr geräumt werden. Der Vermieter übernimmt für
mangelhaft geräumte Parkplätze oder Zugangsbereiche ausdrücklich keine Haftung. Eine Schneeschaufel
und Kehrbesen befinden sich im Eingangsbereich


9. ENTSORGUNG
Der Abfall wird nach den Fraktionen Restmüll, Plastik, Glas und Papier getrennt. Entsprechende Behältnisse stehen im Entsorgungsraum zur Verfügung. In der Küchenspüle, der Toiletten, dem Waschbecken und der Dusche dürfen keine Abfälle, Essensreste, schädliche Flüssigkeiten oder Ähnliches entsorgt werden! Vermeiden Sie alles, was zu Verstopfungen der Leitungen führen kann. Bitte benutzen Sie Mülleimer und Kosmetikeimer im Haus nur mit Müllsäcken und entsorgen Sie diese im Entsorgungsraum


10. NACHTRUHEZEITEN
Im Sinne einer guten Nachbarschaft bitten wir Sie, die Nachtruhezeiten zwischen 22:00 und 7:00 Uhr einzuhalten. Dies gilt vor allem im Außenbereich und auf der Terrasse.


11. INTERNET / WLAN
In den Chalets ist ein kabelloser Internetanschluss (WLAN) vorhanden. Die Nutzung des Internets mit Ihrem eigenen WLAN-fähigen Endgerät über den WLAN-Anschluss ist für den Mieter kostenlos. Sie nutzen das Internet auf eigene Gefahr. Der Vermieter schließt jede Haftung im Zusammenhang mit der Internetnutzung des Mieters aus.


13. RAUCHVERBOT / OFFENES FEUER
Rauchen, auch der Genuss von E-Zigaretten, ist im Chalet nicht erlaubt. Bitte verlassen Sie zum Rauchen das Haus. Ein Aschenbecher befindet sich auf der Terrasse. Entsorgen Sie bitte die vollständig erkalteten Zigarettenreste in die Mülltonne und nicht in der freien Natur. Im Außenbereich ist kein offenes Feuer erlaubt.


14. GRILL
Für das Grillen auf der Terrasse stellen wir Ihnen einen Gasgrill zur Verfügung. Die Nutzung von Gas beträgt einmalig 15,00 Euro. Das Grillgut darf nur unter Verwendung von Alu-Tropfschalen gegrillt werden. Zum check-out ersuchen wir, den Grill ordnungsgemäß zu reinigen. Bei nicht ordnungsgemäßer Reinigung berechnen wir 35,00 Euro.


15. KAMINOFEN / SAUNA
Machen sie sich mit dem ordnungsgemäßen Gebrauch dieser Einrichtungen vertraut. Bei Fragen steht Ihnen gerne die Verwalterin zur Verfügung. Wir stellen Ihnen Kaminholz zur Verfügung, welches sich im Außenbereich an den Hauswänden befindet. Zum Einheizen des Ofens verwenden Sie einen Zündwürfel als Anzündhilfe. Die Zuluft (Verbrennungsluft) muss beim Anheizen maximal geöffnet ist. Nach einigen Minuten kann die Luftzufuhr gedrosselt werden. Bitte entsorgen Sie die erkaltete Asche in dem dafür vorgesehenen Metall-Aschekübel und stellen Sie diesen immer vor der Haustüre ab.  Entsorgen Sie die Asche nicht in der freien Natur! – Es besteht höchste Brand- und Feuergefahr!


16. HAUSTIERE
Das Mitbringen von Hunden ist nach Voranmeldung erlaubt. Nicht gemeldete Hunde werden mit 150 Euro pro Tier berechnet.


17. PARKMÖGLICHKEITEN
Jedem Chalet stehen 5 Stellplätze zur Verfügung. Es kommt durch die Überlassung und Nutzung der Stellplätze kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Beschädigungen oder Abhandenkommen auf dem Grundstück abgestellter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet der Vermieter nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

18. HAUSRECHT
Bei sofort notwendigen Reparaturen kann es unerlässlich sein, dass der Vermieter das Chalet ohne Wissen des Gastes betreten muss.


19. SCHLÜSSEL / ZUTRITTSSYSTEM
Das Ferienhaus verfügt über ein digitales Zutrittssystem. Die individuell personalisierten Zugangsdaten erhalten Sie zum Check-In, bitte geben Sie diese zu Ihrer Sicherheit nicht an fremde Personen weiter.


20. ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DES VERMIETERS
Es gelten für die Vermietung der Alpenchalets Montafon die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vermieters first mountain Hotel GmbH. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des Mietvertrages.


Gaschurn, August 2020
 

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